Bezüglich der Vermittlungskosten führt sie aus, dass ein Eishockeyspieler keinen Vermittlungsagenten brauche, damit es zu einer Anstellung in einem andern Klub komme. Bezüglich den weiteren Kosten stellt sie fest, dass der Kauf von Nahrungsmittelergänzungspräparaten als gewöhnliche Einkommensverwendung gelte und es sich bei den Kosten für die Massage nicht um eine notwendige Aufwendung handle, die Eishockeyspieler zwingend für die Ausübung ihres Berufs benötigten, weshalb diese Kosten nicht als übrige Berufskosten zu berücksichtigen seien. Das Beanspruchen eines Personal Coachs