C. Die Steuerverwaltung hat sich mit Schreiben vom 24. Juli 2019 vernehmen lassen und beantragt die kostenfällige Abweisung von Rekurs und Beschwerde. Sie bringt im Wesentlichen vor, dass es sich bei den Beratungstätigkeiten im weiteren Sinn um freiwillige Aufwendungen handle, die den privaten Lebenshaltungskosten zuzuordnen und für die Ausübung der Erwerbstätigkeit als Eishockeyspieler nicht erforderlich seien. Bezüglich der Vermittlungskosten führt sie aus, dass ein Eishockeyspieler keinen Vermittlungsagenten brauche, damit es zu einer Anstellung in einem andern Klub komme.