__ GmbH vom 29. Juli 2017 von CHF 2'000.-- führt die Vertreterin aus, dass es für den Rekurrenten Pflicht sei, sich in den Sommermonaten mit einem Personal Coach auf eigene Kosten in Form zu bringen, damit er die von der Arbeitgeberin vorgeschriebenen Fitnesstests vor Beginn der Saison erfolgreich absolvieren könne. Auch diese Auslagen hätten in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Erwerbstätigkeit des Rekurrenten gestanden. Es sei zwar richtig, dass die Arbeitgeberin Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung stelle. Diese beträfen jedoch im Wesentlichen die Trainingseinheiten während der Eishockeysaison auf dem Eis sowie die zuvor zu absolvierenden Aufwärm- und danach zu absolvie-