Ferner sei es in der Eishockeybranche bis zum Jahr 2016 üblich gewesen, dass der Arbeitgeber die Vermittlungsleistungen direkt an den Vermittlungsagenten bezahlt und beim Arbeitnehmenden einen Lohnabzug vorgenommen habe. Danach sei die Praxis geändert worden und der Eishockeyspieler habe seither die Vermittlungsleistungen selber zu tragen, wobei im Gegenzug der steuerbare Nettolohn um diesen Betrag erhöht bzw. nicht gekürzt werde. Auch die restlichen Auslagen hätten ausschliesslich im direkten Zusammenhang mit der ausgeführten Erwerbstätigkeit als Eishockeyspieler gestanden und seien ebenfalls für den Erwerb und die Berufsausübung unmittelbar nützlich und vorteilhaft gewesen.