-2- handle es sich hier um Berufsunkosten, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden seien. Auch habe nur aufgrund dieser Auslagen das im Steuerjahr 2017 erfasste hohe Einkommen realisiert werden können. Die Auslagen seien somit für den Erwerb und die Berufsausübung unmittelbar nützlich und vorteilhaft gewesen und hätten gemessen am erzielten Einkommen im Rahmen des Üblichen gelegen. Ferner sei es in der Eishockeybranche bis zum Jahr 2016 üblich gewesen, dass der Arbeitgeber die Vermittlungsleistungen direkt an den Vermittlungsagenten bezahlt und beim Arbeitnehmenden einen Lohnabzug vorgenommen habe.