__ GmbH vom 4. August 2017 von CHF 39'312.-- aus, dass sich diese einerseits in Vermittlungsleistungen von CHF 28'080.-- und andererseits in restliche Leistungen von CHF 11'232.-- aufteile, als Beratungshonorar bezeichnet werde und Leistungen wie Vertragsverhandlungen, Karriereplanung, persönliche Betreuung, Rechtsberatung (bei sportspezifischen Fragen), sportliche Weiterentwicklung, Beratung bei Ausbildung/Schule/Beruf sowie Versicherungs- und Vorsorgeberatung umfasse. Für die Vermittlungsleistungen seien 5 % bzw. für die restlichen Leistungen 2 % des vereinbarten Lohns von CHF ________.-- (zzgl. MWSt) in Rechnung gestellt worden. Die Vermittlungsleistungen hätten