B. Gegen die Einspracheentscheide hat die Vertreterin namens und im Auftrag des Rekurrenten mit Eingabe vom 14. Juni 2019 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und sinngemäss Beschwerde erhoben und beantragt darin sinngemäss, die Einspracheentscheide seien aufzuheben und die geltend gemachten übrigen Berufskosten in der Höhe von CHF 44'129.-- steuerlich zum Abzug zuzulassen. Hierzu macht sie Ausführungen zu zwei Rechnungen in der Höhe von insgesamt CHF 41'312.--. Sie führt bezüglich der Rechnung der E.___