10. Der Vertreter bringt zudem vor, dass der Rekurrent aufgrund seines Berufs als ________(Berufsbezeichnung) und den Vorgaben des Arbeitgebers gezwungen gewesen sei, maximal eine Autostunde vom ________(Arbeitsort) entfernt zu wohnen. Es verstosse gegen die in Art. 27 der Bundesverfassung (BV; SR 101) garantierte Wirtschaftsfreiheit, wenn allein aufgrund der Berufs- und Jobwahl ein ansonsten ohne weiteres gewährtes Steuerprivileg verloren gehe. Dies würde einer unzulässigen Diskriminierung entsprechen.