Dahin war die Erblasserin am 1. Mai 2010 umgezogen. Aus den Angaben der Einwohnerdienste der Gemeinde H.________ ergibt sich vorweg, dass der Rekurrent entgegen den Vorbringen des Vertreters nie zehn Jahre am Stück mit der Erblasserin bei gleichem steuerrechtlichen Wohnsitz zusammengewohnt hat. Der weitaus längste Zeitraum ist jener von 2011 bis 2018 über sieben Jahre und drei Monate. Der zweitlängste betrifft die erste Wohngemeinschaft des Rekurrenten mit der Erblasserin und erstreckt sich über rund 4.5 Jahre von 1984 bis 1988.