8.1 Gemäss diesen Angaben hatten der Rekurrent und die Erblasserin bis im Juli 1984 je eine eigene Wohnung. Ab August 1984 ist der Rekurrent bei der Erblasserin eingezogen und sie hatten für vier Jahre und rund vier Monate eine gemeinsame Wohnadresse. Danach folgte ein längerer Auslandaufenthalt des Rekurrenten. Die Erblasserin wohnte während dieser Zeit weiterhin an der gleichen Adresse an der L.________strasse in H.________. Ab dem 19. Dezember 1995 bis Ende Juni 1999 hat der Rekurrent in O.________(ZH) eine Wohnung genommen und war in H.________ bei der Erblasserin als Wochenaufenthalter angemeldet.