Macht es doch entgegen der Auffassung des Vertreters durchaus einen Unterschied, ob jemand vor Jahrzehnten einige Jahre mit dem Erblasser zusammengewohnt hat oder, ob er die letzten zehn oder mehr Jahre ununterbrochen zusammen mit dem Erblasser gelebt und gewohnt hat. Mit der klaren Definition des Zeitraums hat er zudem einfache und klare formale Voraussetzungen für die Privilegierung definiert, bei deren Vorliegen von einer genügend engen aktuellen Beziehung zum Erblasser ausgegangen wird.