"Die Erbschafts- und Schenkungssteuer beträgt das Sechsfache des Tarifs für Eltern, Pflegeeltern, Geschwister, Grosseltern, Stief- und Pflegegrosseltern, sowie für Personen, die zum Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs mit der zuwendenden Person seit mindestens zehn Jahren in Wohngemeinschaft mit gleichem steuerrechtlichen Wohnsitz gelebt haben. (Hervorhebungen durch die Steuerrekurskommission)