-5- Als Nachweis dafür wurden zwei Wohnsitzbescheinigungen der Einwohnerdienste der Gemeinde H.________ eingereicht, eine betreffend die Ansässigkeit der Erblasserin ab dem Jahr 1976 in H.________ und eine betreffend den Rekurrenten (vgl. Beilage 4 und 5 des Rekurses resp. pag. 52 bis 54 der paginierten Akten der Steuerverwaltung). Diese sind aber als Nachweis für die geltend gemachten 24 Jahre dauernde Wohngemeinschaft und den 20-jährigen gemeinsamen steuerrechtlichen Wohnsitz in H.________ ungeeignet, da sie nur sehr lückenhafte Angaben zu den jeweiligen Wohnadressen enthalten.