-2- meinsame Beziehung geführt, während insgesamt 24 Jahren gemeinsam in H.________ gelebt und da auch einen gemeinsamen steuerrechtlichen Wohnsitz gehabt hätten. Damit sei die Voraussetzung für die Anwendung des privilegierten Erbschaftssteuertarifs, wonach der Steuerpflichtige und die Erblasserin zum Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs mindestens zehn Jahre in Wohngemeinschaft mit gleichem steuerrechtlichen Wohnsitz gelebt haben müssen, erfüllt. Entgegen der Auffassung der Steuerverwaltung deute der Wortlaut von Art. 19 Abs. 1 Bst.