Die 10-Jahresfrist beginne erst nach dem Unterbruch wieder neu zu laufen. Mangels eines gemeinsamen steuerrechtlichen Wohnsitzes während zehn Jahren im Zeitpunkt des Todesfalls seien die Voraussetzungen für eine erbschaftssteuerrechtliche Privilegierung nicht gegeben. D. Gegen diesen Einspracheentscheid liess der Rekurrent mit Eingabe vom 11. Juni 2019 durch C.________ (Vertreter), mit gleichbleibendem Antrag Rekurs erheben. Der Vertreter macht u.a. geltend, dass der Rekurrent und die Erblasserin während 42 Jahren eine innige ge-