B. Dagegen liess der Rekurrent am 4. März 2019 durch seinen damaligen Vertreter Notar D.________ Einsprache erheben mit dem Antrag, ihm betreffend den Erbanfall von CHF 616'323.-- statt des sechzehnfachen Tarifs für nichtverwandte übrige Steuerpflichtige den privilegierten sechsfachen Tarif für Konkubinatspartner zu gewähren. Als Begründung wurde vorgebracht, dass der Rekurrent zwar mit Unterbrüchen jedoch mehr als zehn Jahre einen gemeinsamen steuerrechtlichen Wohnsitz mit der Erblasserin gehabt habe. Die Unterbrüche des gemeinsamen steuerrechtlichen Wohnsitzes hätten sich daraus ergeben, dass der Rekurrent als ________(Berufsbezeichnung) bei