Weiter macht der Rekurrent im Budget 2016 Kosten für Franchise und Selbstbehalt sowie weitere laufende Kosten für ärztliche Behandlungen von gesamthaft CHF 2'260.-- geltend, belegt diese aber nicht weiter. Einzig aus den Kontoauszügen pro 2016 sind diverse Zahlungen an Ärzte ersichtlich. Einen entsprechenden Steuerausweis der Krankenkasse hat er jedoch nicht eingereicht. Bezüglich den Krankheitskosten festzuhalten ist, dass gemäss Ziffer II/8 der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1 Auslagen für Arzt, Arzneien, Franchise, Geburt und Pflege von Familienangehörigen unter gewissen Umständen zeitweise zu einer entsprechenden Erhöhung des Existenzminimums führen können.