- 10 - sichtigt ausnahmsweise Kosten für Zusatzversicherungen, wenn diese regelmässig anfallende und von der obligatorischen Krankenversicherung nicht gedeckte Krankheitsauslagen trägt (z.B. bei chronischen Krankheiten), was vorliegend nicht geltend gemacht wurde und sich auch nicht aus den Akten ergibt. Der Rekurrent hat einzig Angaben zur Höhe der Krankenkassenprämien gemacht, welche die Prämien nach KVG und VVG umfassen (CHF 543.35, vgl. Budget 2016). Die Prämie der Grundversicherung betrug im Jahr 2016 gemäss den Angaben aus (abgerufen am 2.9.2019) zufolge für Erwachsene in E.______