Ab dem 1. November 2016 mietete der Rekurrent sodann die Wohnung an der K.________strasse in E.________. Gemäss Mietvertrag (pag. 84) betrug der monatliche Mietzins inkl. Nebenkosten CHF 1'475.--, ausmachend für zwei Monate CHF 2'950.--. Insgesamt sind dem Rekurrenten im 2016 damit Mietkosten von rund CHF 14'827.-- angefallen. Da der Rekurrent bezüglich der ersten beiden Wohnungen keinen Mietvertrag oder weitergehende Unterlagen eingereicht hat, kann die Diskrepanz zu den von ihm gemachten Angaben im Budget 2016 von CHF 1'188.-- (gemäss Rekurrent Mietkosten pro 2016 von total CHF 16'015.--) nicht überprüft werden und bleibt damit unberücksichtigt.