Bezüglich der Miete an der I.________strasse in E.________ hat der Rekurrent keinen Mietvertrag oder dergleichen eingereicht. Einzig aus den Kontoauszügen des Jahres 2016 geht hervor, dass dieser wohl CHF 1'325.35 pro Monat betragen hat (pag. 121, 123 und 126), ausmachend für fünf Monate CHF 6'626.75. Auch für die Wohnung an der H.________strasse in E.________ liegt den Akten kein Mietvertrag bei. Den entsprechenden Kontoauszügen ist zu entnehmen, dass die Miete wohl CHF 1'050.-- pro Monat betragen hat (pag. 106, 109, 112, 114 und 117), ausmachend für fünf Monate CHF 5'250.--. Ab dem 1. November 2016 mietete der Rekurrent sodann die Wohnung an der K.________strasse in E.