6.3.2 Als erstes ist dabei der Grundbetrag zu berücksichtigen. Soweit bekannt, war der Rekurrent im Jahr 2016 alleinstehend. Entsprechend ist der Grundbetrag von monatlich CHF 1'200.-- bzw. jährlich CHF 14'400.-- anzurechnen. Darin enthalten sind Kosten für Nahrung, Kleider und Wäsche einschliesslich deren Instandhaltung, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. (vgl. Kreisschreiben B1, Beilage 1, Ziff. I).