Angaben des Rekurrenten im Schreiben vom 28. Januar 2019 bzw. im beigelegten Budget 2016 kaufte er im Jahr 2016 zudem seine Lebensversicherung zurück, womit er über zusätzliche Einkünfte von CHF 7'110.60 verfügte (vgl. auch Schreiben des Rekurrenten vom 28.1.2019, Beilage, Kontoauszüge, Gutschriftanzeige vom 12.10.2016 der D.________ AG). Diese Einkünfte hat der Rekurrent wohl in der Steuererklärung pro 2016 nicht deklariert, dennoch sind diese bei der Berechnung des betreibungsrecht-