6.3.1 Gemäss der in Rechtskraft erwachsenen Einspracheverfügung vom 10. Juli 2018 erzielte der Rekurrent im Jahr 2016 Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit und (ab März 2016) aus Leistungen der Arbeitslosenversicherung von insgesamt CHF 55'860.-- (pag. 25) bzw. monatlich rund CHF 4'655.--. Gemäss Angaben des Rekurrenten im Schreiben vom 28. Januar 2019 bzw. im beigelegten Budget 2016 kaufte er im Jahr 2016 zudem seine Lebensversicherung zurück, womit er über zusätzliche Einkünfte von CHF 7'110.60 verfügte (vgl. auch Schreiben des Rekurrenten vom 28.1.2019, Beilage, Kontoauszüge, Gutschriftanzeige vom 12.10.2016 der D.________ AG).