5. In einem ersten Schritt sind die aktuellen finanziellen Verhältnisse des Rekurrenten zu prüfen. Dabei ist grundsätzlich auf die eingereichten und aktuell vorhandenen Unterlagen abzustützen. Insofern ist zu erwähnen, dass der Rekurrent von der Steuerrekurskommission mit Schreiben vom 11. Februar 2019 aufgefordert wurde, alle Veränderungen der persönlichen und finanziellen Situation umgehend mitzuteilen. Letztmals mit Schreiben vom 11. Juli 2019 hat der Rekurrent Angaben über seine finanziellen Verhältnisse gemacht. Entsprechend ist auf diese Angaben abzustützen, wobei davon ausgegangen wird, dass sich die Verhältnisse seither nicht geändert haben.