Weiter führt er aus, dass er im 2016 arbeitslos geworden sei und verständlicherweise nicht von heute auf morgen seine Ausgaben habe auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum reduzieren können. Er habe Ende 2016 seine Lebensversicherung für die Schuldbegleichung verwendet, im Vertrauen darauf, dass er im 2017 wieder eine ordentlich bezahlte Arbeitsstelle finden werde. Stattdessen gehöre er nun zu den "working-poor". Ferner rügt der Rekurrent das Verhalten der Steuerverwaltung im Allgemeinen.