G. Dazu hat der Rekurrent mit Schreiben vom 4. März 2019 Stellung genommen. Er führt im Wesentlichen aus, dass er nicht beurteilen könne, ob ein Ausbildungsdarlehen gleichrangig mit der Steuerforderung sei. Er habe das Ausbildungsdarlehen pro Jahr mit maximal CHF 1'700.-- amortisiert (inkl. Zinsen). Im gleichen Umfang könnte er auch Steuern zahlen. Weiter führt er aus, dass er im 2016 arbeitslos geworden sei und verständlicherweise nicht von heute auf morgen seine Ausgaben habe auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum reduzieren können.