D. Mit Schreiben vom 7. Januar 2019 hat die Steuerrekurskommission dem Rekurrenten den Eingang des Rekurses bestätigt und ihn u.a. zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert. Dieser Aufforderung ist der Rekurrent mit Eingabe vom 28. Januar 2019 teilweise nachgekommen. E. Im vorliegenden Rekursverfahren handelt die kantonale Steuerverwaltung gemäss Generalvollmacht vom 30. Mai 2011 für die Erlassgemeinde.