C. Gegen den Erlassentscheid betreffend die kantonalen Steuern pro 2016 hat der Rekurrent am 3. Januar 2019 Rekurs an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und den Erlass des hiervor erwähnten Steuerausstands bei den kantonalen Steuern beantragt. Er begründet seinen Antrag damit, dass er die Steuern auf Grund seiner finanziellen Situation nicht bezahlen könne. Dazu führt er aus, dass er im Jahr 2016 arbeitslos und im September 2017 ausgesteuert worden sei. Erst ab Februar 2018 habe er eine Arbeitsstelle als ________ (Bezeichnung Arbeitstätigkeit) bei der ___