9. Der Rekurs betreffend die kantonale Nachsteuer pro 2012 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgesandt. 10. Die Beschwerde betreffend die Nachsteuer zur direkten Bundessteuer pro 2012 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgesandt. 11. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'500.--, werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt.