6. Die Beschwerde betreffend die Nachsteuer zur direkten Bundessteuer pro 2010 wird abgewiesen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgesandt. 7. Der Rekurs betreffend die kantonale Nachsteuer pro 2011 wird abgewiesen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgesandt. 8. Die Beschwerde betreffend die Nachsteuer zur direkten Bundessteuer pro 2011 wird abgewiesen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgesandt.