4. Die Beschwerde betreffend die Nachsteuer zur direkten Bundessteuer pro 2009 wird abgewiesen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgesandt. - 35 - 5. Der Rekurs betreffend die kantonale Nachsteuer pro 2010 wird abgewiesen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgesandt.