1. Der Rekurs betreffend die kantonale Nachsteuer pro 2008 wird abgewiesen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgesandt. 2. Die Beschwerde betreffend die Nachsteuer zur direkten Bundessteuer pro 2008 wird abgewiesen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgesandt. 3. Der Rekurs betreffend die kantonale Nachsteuer pro 2009 wird abgewiesen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgesandt.