- 34 - 13.2 Hinsichtlich des Steuerjahres 2012 hat die Untersuchung der Aufzeichnungen eine leichte Verringerung der Aufrechnungen ergeben, woraus eine (minime) Reduktion des Steuerbetrags resultieren wird. Dies führt zu einer teilweisen Gutheissung von Rekurs und Beschwerde, wenn auch nur in geringfügigem Umfang.