Folglich erscheint es angebracht, analog den Berufskosten bei Unselbstständigerwerbenden, die Verpflegungskostenpauschale zuzugestehen von jährlich CHF 3'200.-- bzw. CHF 266.70 pro Monat, welche zur Deckung der Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung vorgesehen ist (Reich/Hunziker, a.a.O., N. 7 zu Art. 34 DBG sowie Reich/Züger/Betschart, a.a.O., N. 12 zu Art. 27 DBG). Hotelübernachtungen: