Unter den Positionsnummern 25 bis 28 hat der Rekurrent in seinen Aufzeichnungen sodann noch effektive Spesen für Konsumationen bzw. Restaurantbesuche, Hotelaufenthalte etc. erfasst. Zu den einzelnen Spesen(-kategorien) wird nachfolgend gesondert Stellung genommen. Dabei kann vorweg auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Hinterziehungsverfahrens hingewiesen werden (VGE 100 2021 68/69 vom 3.4.2023 E. 4.3.3 und 4.3.4), welches die nachfolgenden Erwägungen der Steuerrekurskommission bestätigt und die hiergegen erhobenen Einwände der Rekurrenten (Stellungnahme vom 16.3.2023, Spesen Ziff. 5 und Ziff. 6) verworfen hat. Restauration bzw. Konsumationen: