Analog zu Unselbstständigerwerbenden geht die Steuerrekurskommission von einer Pauschale von CHF 0.45 (pro 2008) bzw. CHF 0.50 (pro 2009-2012) pro Kilometer aus, da sich aus den an Kunden verrechneten Kilometern eine geschäftliche Kilometerleistung von mehr als 30'000 Kilometer pro Jahr ergibt (vgl. Wegleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen der Jahre 2008-2012, jeweils zu Formular 6). Die Vertreterin hält den Ansatz der Steuerrekurskommission nicht für verfehlt, ist jedoch der Meinung, dass eine Pauschale von CHF 0.70 pro Kilometer anzuwenden sei, da es hier um einen Selbstständigerwerbenden und nicht um einen Unselbstständigerwerbenden gehe.