Die von der Steuerrekurskommission geschätzte Fahrleistung von 30'000 geschäftlich gefahrenen Kilometern (siehe dazu die Erörterungen im nächsten Abschnitt) ist für sich allein nicht geeignet, die durch die Rekurrenten in ihrer Steuererklärung vorgenommene Zuordnung zum Privatvermögen zu übersteuern, da anderweitige Aufzeichnungen bezüglich der selbstständigen Erwerbstätigkeit des Rekurrenten pro 2008 bis 2012, welche die Zuordnung zum Geschäftsvermögen nahelegen würden, nach wie vor nicht beigebracht worden sind. Entsprechend sind die Rekurrenten auf der erfolgten Deklaration zu behaften und die Fahrzeuge sind dem Privatvermögen zuzu-