Daran vermag nichts zu ändern, dass der Rekurrent gemäss eigenen Angaben die Fahrzeuge der Marke Ford (auch) geschäftlich genutzt habe (pag. 95) und die Vertreterin in der Stellungnahme vom 16. März 2023 (Spesen, Ziff. 8) erneut die Ansicht äussert, dass eines der beiden Fahrzeuge Geschäftsvermögen darstelle.