- 12 - Steuerrekurskommission führt gemäss Art. 17 des Gesetzes vom 23. November 1999 über die Steuerrekurskommission (StRKG; BSG 661.611) "nach Anordnung der Kammervorsitzenden Bücheruntersuchungen durch" und bearbeitet "die ihm übertragenen buchtechnischen Fragen".