In seiner Vernehmlassung (Ziff. B 2.4) erwähnt er Auslagen für private Wochenendaufenthalte und Restaurantbesuche der Ehegatten, Kosten für die private Rechtsschutzversicherung oder das Zeitungsabonnement der Tochter. Im Weiteren weist der ZVB/N darauf hin, dass der Rekurrent Pauschalspesen bezog, obschon auch Kleinstbeträge über das Geschäft abgerechnet worden sind. Aufgrund der Ergebnisse der Stichproben sei der ZVB/N auch für die nicht geprüften Monate von einem Anteil von 50 % an privaten Aufwendungen bei den verbuchten Spesen ausgegangen und so insgesamt zum Ergebnis gekommen, dass Aufrechnungen von total CHF 161'679.-- vorzunehmen seien (jeweils exkl.