M. Die Steuerrekurskommission hat die Rekurrenten mit Schreiben vom 2. Februar 2023 über die Vernehmlassung des ZVB/N in Kenntnis gesetzt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gleichzeitig hat sie ihnen mitgeteilt, dass die Steuerrekurskommission eine Abänderung der Nachsteuerveranlagung zu Ungunsten der Rekurrenten (reformatio peius) aufgrund der Akten im Nachsteuerverfahren sowie auch der Feststellungen im Hinterziehungsverfahren in Betracht ziehe. Dabei werde in Erwägung gezogen, auf die Berech-