L. In seiner Vernehmlassung vom 30. Januar 2023 hat der ZVB/N erklärt, dass er an den Aufrechnungen gemäss den von ihm erlassenen Nachsteuer-Einspracheentscheiden vom 10. April 2019 festhalte und eventualiter beantrage, auf die Aufrechnungen gemäss den Entscheiden der Steuerrekurskommission vom 3. Februar 2021 im Hinterziehungsverfahren abzustellen.