K. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2022 hat die Steuerrekurskommission die Sistierung im vorliegenden Nachsteuerverfahren aufgehoben und den Rekurrenten Gelegenheit gegeben, sich über die Weiterführung des Verfahrens zu äussern. Die Rekurrenten haben am 10. Januar 2023 erklärt, am Rekurs bzw. der Beschwerde gegen die Nachsteuer-Einspracheentscheide vom 10. April 2019 festhalten zu wollen.