J. Gegen die Entscheide der Steuerrekurskommission betreffend Steuerhinterziehung vom 3. Februar 2021, welche wie angekündigt zu einer reformatio in peius geführt haben, hat der Rekurrent am 3. März 2021 Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben, welches das Rechtsmittel am 3. April 2023 abgewiesen hat (VGE 100 2021 68/69). Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist in Rechtskraft erwachsen.