Im Rahmen des Verfahrens wurden durch den Rekurrenten weitere Unterlagen eingereicht. Der ZVB/N in seiner Vernehmlassung vom 15. Juli 2019 wie auch die Vertreterin in ihrer Stellungnahme vom 6. August 2019 haben je an ihrem Standpunkt festgehalten. Am 8. September 2020 ist der Rekurrent durch die hauptamtliche Richterin der Steuerrekurskommission einvernommen worden. Mit Schreiben vom 14. September 2020 hat die Steuerrekurskommission dem Rekurrenten bzw. der Vertreterin mitgeteilt, dass sie in Erwägung ziehe, die Einspracheentscheide betreffend Steuerhinterziehung pro 2008 bis 2012 vom 10. April 2019 zu Ungunsten des