D. Am 6. November 2018 erliess der ZVB/N Nachsteuerverfügungen und auferlegte den Rekurrenten bei den kantonalen Steuern pro 2008 bis 2012 Nachsteuern von CHF 40'597.75 und bei der direkten Bundessteuer pro 2008 bis 2012 solche von CHF 6'741.35 (vgl. pag. 446 ff.). In der Begründung wies er erneut auf private Aufwendungen hin, welche bei einer stichprobenweisen Überprüfung der Spesen festgestellt worden seien, ebenso auf private Wochenendaufenthalte und Restaurantbesuche. Aufgrund der Stichproben von mehreren Monaten sei der ZVB/N zur Überzeugung gelangt, dass auch in den nicht geprüften Monaten mindestens 50 % der Aufwendungen private Auslagen darstellten.