Dabei sei festgestellt worden, dass die Fahrzeugkosten dem Geschäftsaufwand doppelt belastet worden seien. Die Rekurrenten wurden daraufhin seitens des ZVB/N aufgefordert, im Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit des Rekurrenten für die Jahre 2008 bis 2012 entsprechende Unterlagen einzureichen.