(Steuerverwaltung), vom 14. September 2016, eröffnete der Zentrale Veranlagungsbereich Nachsteuer der Steuerverwaltung des Kantons Bern (ZVB/N) am 24. März 2017 ein Nachsteuerverfahren gegen die Rekurrenten sowie ein Steuerhinterziehungsverfahren gegen den Rekurrenten betreffend die bereits rechtskräftig veranlagten Steuerjahre 2008 bis 2012 (pag. 177). In der entsprechenden Meldung hielt die Steuerverwaltung fest, dass beim Rekurrenten eine Buchprüfung betreffend seine selbstständige Erwerbstätigkeit pro 2013 und 2014 (Buchprüfung 2013/2014) durchgeführt worden sei. Dabei sei festgestellt worden, dass die Fahrzeugkosten dem Geschäftsaufwand doppelt belastet worden seien.