- 49 - zwei bis fünf Tage pro Monat tätig. Dieser Tätigkeit gehe er freiwillig nach bzw. er sei nicht auf die Erwerbseinkünfte angewiesen (EP, Fragen 2, 4 und 5). Gemäss der letzten, aber noch nicht rechtskräftig veranlagten Steuererklärung pro 2019, welche der Rekurrent der Steuerrekurskommission am 23. September 2020 eingereicht hat, verfügt der Rekurrent über eine AHV-Rente in Höhe von CHF 21'516.--. Aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit deklarierte der Rekurrent einen steuerbaren Erfolg von CHF 3'792.--.