Insbesondere ist auch keine Einsicht bzw. Reue des Rekurrenten bezüglich seines Fehlverhaltens ersichtlich. Er ist nach wie vor davon überzeugt, dass ihn kein Verschulden trifft, er seine Bücher korrekt geführt hat und sieht sich insgesamt als Opfer. Anlässlich der Einvernahme vom 8. September 2020 hält er fest, dass er aufgrund der durch die Steuerverwaltung begangenen Fehler zu viel Steuern bezahlt habe (EP, Frage 11). Er sei davon ausgegangen, dass die Steuerverwaltung auf ihn zukommen werde, wenn etwas nicht stimme (EP, Schlusswort). Er habe stets auf Weisungen der Steuerverwaltung bzw. der Expertin der Buchprüfung 2006/2007 gehandelt.